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Korrekturen

Antrag Indizierung

AG Grauwacke


Verfahren

Der Stand des Verfahrens, Mitte November 2007

Sechs Monate nach den Durchsuchungen vom 9. Mai 2007 können wir eine Zwischenbilanz ziehen. Das Verfahren nimmt den erwarteten Verlauf.

* Der Bundesgerichtshof (BGH) lässt seinen Unwillen erkennen, sich mit dem aussichtlosen Ermittlungsverfahren überhaupt weiter zu beschäftigen, und legt der Bundesanwaltschaft (BAW) nahe, auch die Finger davon zu lassen. (siehe dazu die Presseerklärung aus Hamburg)

* Die BAW versucht in einer Erwiderung am 31. Oktober 2007 zu retten, was zu retten ist, und wenigstens als Ermittlungsbehörde zuständig zu bleiben - auch, weil sie genau weiß, dass das Verfahren mausetot ist, wenn sie es an eine andere Staatsanwaltschaft abgeben muß. Man schreibt auf vier Seiten, dass es eben doch §129a sei und die BAW eben wohl zuständig sei.

* Das rechtliche Gezerre um die Zuständigkeit überdeckt vorübergehend die Tatsache, dass das Verfahren - egal nach welchem Paragraphen des StGB und von welcher Behörde geführt - keine Aussicht auf Verurteilungen hat. (siehe dazu das geheimnisvolle Dokument aus der Zukunft)

* Soweit es eine politische Absicht der Einschüchterung und Kriminalisierung von Menschen gab, die sich gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm engagieren, ist der Kuchen gegessen, das Ereignis vorbei, der Rest ist bürokratische Abarbeitung von Sachzwängen.

* Soweit das Verfahren den Zweck der Ausforschung und der Aushöhlung von Bürgerrechten hatte und hat, geht alles weiter wie gehabt: Die Ermittlungsakten gehen ein in den großen Datenbestand von BKA und Verfassungsschutz. Zum Prozess kommt es nicht, daher müssen Behauptungen nicht bewiesen, Verdächtigungen nicht begründet und Ermittlungsmethoden nicht gerechtfertigt werden. Aus dieser Perspektive betrachtet, sind die Beschuldigten diejenigen, die eine Anklageerhebung und den nachfolgenden Prozess fordern müssten - während die Ermittlungsbehörden allen Grund haben, ihn zu vermeiden!

Wir wollen es dabei nicht bewenden lassen und ein bisschen nachsetzen. Die Ermittlungsmethoden von BfV und BKA sollten möglichst vielen Menschen bekannt sein. Sie sind manchmal lachhaft, manchmal erschreckend, aber in jedem Fall beunruhigend. Der ausführlichen und relativ objektiven Auswertung der Akten folgt demnächst ein zweiter längerer Text, eine "Gegenermittlung", die sich der "Beweisführung" der Akten näher widmet. Selbstverständlich beruht diese "Gegenermittlung" auf der Grundannahme, dass es keine Legitimität für die Ermittlungstätigkeit der Behörden gab und eine Verteidigung gegen deren Vorwürfe nur "äußerst hilfsweise" nötig ist.

Wir gehen davon aus, dass der BGH sowohl in unserem wie auch in den anderen aktuellen §129a-Verfahren der BAW Grenzen aufzeigen wird für die willkürliche Ausweitung ihres Verfolgungswahns auf beliebige Oppositionsgruppen. Das wird die BAW aber nicht daran hindern, innerhalb dieser Grenzen auch in Zukunft diesem Verfolgungswahn freien Lauf zu lassen. In einem Schreiben vom 27. Juni 2007 wurde von der BAW bereits deutlich gemacht, dass es für sie dasselbe ist, ob Protestformen "nicht ausschließlich mit gesetzmäßigen Mitteln betrieben" werden, "militant begleitet", oder "Katalogtaten im Sinne des § 129a StGB Abs. 2" sind. In ihren Augen ist demnach weiterhin jede unerlaubte Farbsprüherei potenziell "terroristisch" und ein Fall für das BKA, und von jeder zerschlagenen Flasche sollten besser DNA-Spuren genommen werden.

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